Die Erfahrung zeigt, dass geringfügig Beschäftigte und studentische Aushilfen im Einzelhandel oft anders behandelt werden als fest in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte. Die Unternehmen wollen Kosten sparen, in dem sie es als ganz normal darstellen, dass es keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine Zuschläge oder keinen Urlaub gibt.
Weiterführende Informationen zur rechtlichen Situation, aber auch zur gesellschaftlichen Lage von geringfügig Beschäftigten sind unter anderem unter folgenden Links zu finden:
Die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See)
Informationen zum Gleichbehandlungsgrundsatz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und Sonderzahlungen: download
Ver.di: Welche Rechte habe ich als Minijobber
Link: verdi.de
Corona-Virus: Welche Folgen hat das für Minijobber?
Übersicht zur rechtlichen Situation im Bezug auf Corona und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Quarantäne. Link: anwalt.de
Zeit Online: Millionen Minijobber ohne bezahlten Urlaub
Artikel über eine Studie, die ermittelt hat, wieviele Minijober:innen unrechtmäßig ohne bezahlten Urlaub und ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall arbeiten. Link: zeit.de
Süddeutsche Zeitung: Arme Helden
Artikel zur sozialen Lage von Verkäufer:innen vor dem Hintergrund der Corona-Krise. Link: sueddeutsche.de