Im Kampf der Gewerkschaft ver.di und den Mitarbeitenden der Handwerkergesellschaft TSP (Technik-Service-Plus GmbH) gegen das Immobilienunternehmens LEG wurde am Freitag (5.2.) ein kleiner Sieg errungen. Der Wohnungskonzern wollte per einstweiliger Verfügung den Streik der TSP-Handwerker verhindern. Doch das Arbeitsgericht Berlin wies den Antrag ab. So geht der Kampf um einen Tarifvertrag für die Mitarbeitenden in die nächste Runde.
Bereits seit Sommer 2020 kämpfen die Gewerkschaft ver.di und die TSP-Mitarbeiter*innen für die Aufnahme in den LEG-Tarifvertrag. Rund 420 TSP-Mitarbeitende (inklusive Azubis) kümmern sich gemeinsam mit weiteren Unternehmen um Kleinreparaturen in den Wohnungen und Gebäuden der LEG. Die TSP ist ein Gemeinschaftsunternehmen der LEG Immobilien AG und der B&O Service und Messtechnik AG, wobei die LEG 51 Prozent hält. Die LEG Immobilien AG verfügt über rund 145.000 Wohnungen, in denen fast 400.000 Menschen leben. Damit ist die LEG der größte Vermieter in NRW und Deutschlands drittgrößtes privates Wohnungsunternehmen.
Für die Mitarbeitenden der LEG gibt es einen Tarifvertrag, der aber nicht für die TSP-Beschäftigten gilt. Seit Juni 2020 verweigert die LEG-Spitze die Aufnahme von Tarifverhandlungen. Im November streikten die Mitarbeiter*innen an 21 Tagen, zuerst dezentral und schließlich standortübergreifend bis zu fünf Tagen am Stück. Durch Corona wurden die Protestaktionen an den Standorten Hilden, Mülheim, Dortmund, Münster und Düsseldorf auf digitale Form umgestellt. Auch bei Streik gelten die Corona-Schutzvorschriften, weshalb Versammlungen schwierig sind.
Die Ziele des Arbeitskampfes ist das Erreichen einer Tarifbindung für TSP und eine Erhöhung der Löhne von 170 Euro im Monat für alle Beschäftigten, 100 Euro für Azubis.
Gegen die Arbeitsniederlegungen war der Konzern per einstweiliger Verfügung vorgegangen, da die LEG infrage stellte, das ver.di für die TSP die zuständige Gewerkschaft sei. Diesen Antrag lehnte das Arbeitsgericht Berlin am Freitag (5.2.) ab.
Andrea Becker, Fachbereichsleiterin bei ver.di für besondere Dienstleistungen NRW, erklärte: „Das Urteil heute bestätigt nur, was schon vorher klar war. Wir lassen uns nicht vom Verhandlungstisch klagen. Der Antrag des LEG Konzerns ist genauso überflüssig wie unser Streik. Wir sind sofort bereit, ernsthaft und im Sinne der Beschäftigten zu verhandeln und hoffen, dass der LEG Konzern nun endlich seine Verweigerungshaltung aufgibt und den Anspruch seiner Beschäftigten auf einen Tarifvertrag ernst nimmt.“
Die Streikenden sind sauer, denn anstatt über einen Tarifvertrag zu verhandeln, zahlt der Konzern individuelle Prämien an die Mitarbeiter, die sich nicht am Streik beteiligen. Sie wünschen sich Wertschätzung für ihre Arbeit, die nicht willkürlich, sondern für alle gleich in einem Tarifvertrag festgeschrieben wird.
Quelle: Report D