Union Busting bei Automobil-Zulieferer
Es ist ein hochaggressiver Kampf, den die Inhaberin und Geschäftsführerin von König Metall, Nina Zwiebelhofer, gegen den im März 2018 neu gewählten Betriebsrat führt. Dabei scheint jedes Mittel recht, um die Arbeit des Betriebsrats zu behindern. Überwachung, Schikane, psychischer Druck: Wie aus dem Lehrbuch scheint das Management unter Nina Zwiebelhofer, Stefan Hoos, Hans-Jörg Leuze und Thomas Stöhr Union Busting (Was ist das?) in ihrem Unternehmen im baden-württembergischen Gaggenau gegen den Betriebsrat einzusetzen.
In einem Aushang vom 22. Februar 2019 machte der Betriebsrat die systematische Behinderung und Störung der Betriebsratsarbeit auch im Betrieb öffentlich. Die aktuelle Taktik der Geschäftsführung und der neu eingestellten Personalleiterin Daniela Schmidt ist systematische Schikane und Psychoterror gegen die Mitglieder des Betriebsrats. Das geht soweit laut Aushang so weit, dass die Geschäftsführung die Kommunikation mit dem Betriebsrat verweigert.
Betriebsrat besteht auf seine Rechte
Begonnen hat alles mit der Wahl eines neuen Betriebsrates im März 2018. Nach Informationen aus dem Betrieb löste der neue Betriebsrat ein Gremium ab, dass sich zuvor vier Jahre kaum für die Interessen der Beschäftigten einsetzte. Und dies, obwohl König Metall Ende 2015 aus dem Flächentarifvertrag ausgeschied.
Der neu gewählte Betriebsrat nimmt die ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz gegebenen Informations- und Mitbestimmungsrechte ernst. Er setzt sich außerdem für eine Personalplanung ein, die auf den Abbau der massiv anfallenden Überstunden und der Festanstellung von im Betrieb eingesetzten Leiharbeiter*innen zielt.
Massive Behinderung der Betriebsratsarbeit
Im vergangenen Jahr häuften sich die Maßnahmen der Geschäftsführung gegen die Arbeit des Betriebsrats, so dass bereits im November vergangenen Jahres rund ein Dutzend Verfahren beim Arbeitsgericht Karlsruhe anhänglich waren. Laut der vom Betriebsrat herausgegebenen Mitarbeiterzeitung ‚Klartext‘ reichen diese Maßnahmen im Frühjahr und Sommer 2018 von der Ablehnung von Seminaren, über die Zurverfügungstellung eines abschließbaren Raumes, zu dem nur der Betriebsrat Zugang hat, bis zur Einschüchterungsversuchen gegen einzelne Betriebsratsmitglieder, etwa mit den Worten „es gibt ein Leben nach dem Betriebsrat“.
Dem Betriebsrat sollen zudem die Unterlagen über die Berechnung der Ausschüttung der Gewinnbeteiligung an die Beschäftigten für das Jahr 2017 aktiv verwehrt worden sein. Auch sei der Betriebsrat bei der Einstellung und Besetzung freier Stellen in seinen Mitbestimmungsrechten übergangen worden. Der Anwalt des Betriebsrats Alexander Fischer spricht gar davon, dass „der Arbeitgeber das Mitbestimmungsrecht mit Füßen tritt.“
In einem Dutzend Verfahren musste der Betriebsrat seine Rechte vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe einklagen. Der Betriebsrat konnte sich vor Gericht regelmäßig durchsetzen oder unter dem Vorsitzenden Richter Thomas Münchschwander Vergleiche im Interesse des Betriebsrats bzw. der Beschäftigten ausgehandeln. Münchschwander ermahnte dabei zuletzt bei einem Kammertermin am 22. Januar König Metall deren beratenden Rechtsanwalt Stefan Krauss in Zukunft „mit besonderer Sorgfalt“ seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Mitbestimmung des Betriebsrats nachzukommen.
Gericht verbietet Spionage-Equipment
Eine weitere Stufe in der Eskalation betrat die Inhaberin, nachdem bei einem Gespräch mit Vertretern des Betriebsrats am 22. August 2018 erstmals eine futuristische Plastik-Eule in ihrem Büro auftauchte.
Wie sich nach Recherchen des Betriebsrates herausstellte, handelt es sich bei der Eule um eine in HD-auflösende Überwachungskamera, die per Infrarotsensor aktiviert werden kann. Laut dem Betriebsrat stand die Eule im Juli und August 2018 bei zahlreichen Gesprächen zwischen der Inhaberin und Betriebsratsmitgliedern und Beschäftigten auf ihrem Schreibtisch. Die „Überwachungseule Ulo“ wird aktuell für rund 200 € vertrieben.
Auf die Kamera angesprochen leugnete Nina Zwiebelhofer dies zunächst und beschwichtigte, dass die Kamera nur ein Spielzeug sei. Ob mithilfe der Eule Gespräche aufgezeichnet wurden oder nicht, konnte bis heute nicht geklärt werden, da laut Betriebsrat Nina Zwiebelhofer sich drei Monate lang weigerte Zwecks Überprüfung die Kamera herauszugeben.
Auch in diesem Fall ging der Betriebsrat vor Gericht und bekam mit Beschluss des Arbeitsgericht Karlsruhe vom 12. Februar 2019 umfänglich recht. Zukünftig ist es der Inhaberin unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 10.000 € untersagt, die Arbeit des Betriebsrat durch eine versteckte Überwachungskamera bei Gesprächen mit ihm zu platzieren. Allein die Platzierung (auch ohne Aufnahme) sieht das Gericht als Einschüchterung und Behinderung des Betriebsrats an. Zudem sei das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt worden (siehe Badische Neueste Nachrichten 14.02.2019)
Der Argumentation von Zwiebelhofers Anwalt Stefan Krauss, dass es sich lediglich um ein Spielzeug handele und eine fehlende Zustimmung des Betriebsrat nicht vorliegen könne, da das Büro eines Geschäftsführers ein Mitbestimmungs-freier Raum sei, konnte Richter Münchschwander nicht folgen.
Jahrelange Überwachung der Mitarbeiter durch Computer- und Telefonsoftware?
Für einen weiteren Fall, der technischen Überwachung zahlreicher Mitarbeiter, wurde die Zustimmung des Betriebsrats nicht eingeholt. Bereits seit Jahren verwendet König Metall eine Software zur Überwachung aller Tätigkeiten auf den Mitarbeiter-Computern und ebenso bei allen Telefonen des Betriebs. Das hier anhängige Verfahren soll nun durch die Einrichtung einer Einigungsstelle unter Leitung von Michael Büchele, dem Vizepräsidents des Arbeitsgerichts Stuttgart gelöst werden.
König Metall GmbH & CO. KG
König Metall besteht seit mehr als 100 Jahren und hat sich heute auf die Verarbeitung von Blechen und Rohren als Zulieferer für die Metall-, Elektro- und Autoindustrie spezialisiert. Im Stammwerk in Gaggenau arbeiten rund 700 Mitarbeiter. Der Konzern hat außerdem sechs weitere Standorte weltweit. Im Jahr 2015 ist König Metall aus dem Flächentarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie ausgestiegen (IGM vom 09.09.16).
Firmengründer Ottmar Zwiebelhofer war von 2000 bis 2006 war er Vorsitzender des Vorstands des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall und bis 2007 Vize-Präsident des Dachverbandes Gesamtmetall. Er setzte in diesen Funktionen Möglichkeiten zur Absenkung der flächentariflichen Standards und Flexibilisierung der Arbeitszeiten durch Langzeitkonten durch.
Nina Zwiebelhofer ist laut den Angaben der vom Europäischen Sozialfonds geförderten Seite „Spitzenfrauen Baden Württemberg“ im Mitgliederrat von Südwest-Metall. Diese Angabe scheint jedoch genauso veraltet, wie die Info, dass sich Nina Zwiebelhofer im Aufsichtsrat der Vereins Fahrten-Ferne Abenteuer egnagieren würde. Der ehemalige Verein ist längst in eine gemeinnützige GmbH umgewidmet und das Engagement von Nina Zwiebelhofer laut telefonischer Nachfrage am 01.04.19 bei der GmbH mittlerweile mehrere Jahre her.
Quelle: Aktion gegen Arbeitsunrecht