Antwort auf: Geringfügig Beschäftigte: Zuschläge und Tariflohn?

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#674
Edeka necken
Gast

Hallo,
ich arbeite bei Edeka als studentische Aushilfe (20h/Woche), zuvor war ich als Ladenhilfe (35h/Woche) angestellt. Als ich Ladenhilfe war, habe ich noch Zuschläge bekommen und wusste das auch von den Koleginnen, dass die Zuschläge bekommen. Seit ich studentische Aushilfe bin, bekomme ich keine Zuschläge mehr. Da wir aber fast nur abends, also zwischen 18 und 0Uhr eingesetzt werden, müssten wir eigentlich welche bekommen.
Alle anderen Aushilfen bekommen auch keine Zuschläge. Dazu kommt, dass man bei uns in der Filiale als 450€-Kraft nichtmal den Tariflohn, sondern nur Mindestlohn erhält. Als studentische Aushilfe bekomme ich aber den Tariflohn.
Wir haben uns jetzt vor einem halben Jahr zusammengetan. Erstmal haben wir uns nur über unsere Situation ausgetauscht. Wir haben dann gemeinsam die Forderung gestellt, dass wir den tarifliche Lohn, sowie die tariflich festgelegten Nachtzuschläge erhalten wollen. Wir bekommen die jetzt nachgezahlt, jedoch nur die studentischen Aushilfen, bei den 450€-Kräften wurde es einfach abgelehnt. Außerdem wollen sie uns die zukünftig aber nicht weiter zahlen und uns neue Verträge andrehen.

Zum Tariflohn:
Also meines Wissens nach kommt es darauf an ob deine Filiale tarifgebunden ist. Dafür müsstest du erstmal rausfinden ob es bei dir in der Region übehaupt einen Tarifvertrag gibt und wenn ja, ob Netto zu den Unterzeichnern zählt.
Im jeweiligen Tarifvertrag steht auch meistens drin für wen der gültig ist. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten, dass er in bestimmten Fällen nicht gilt, das kann man nicht pauschal sagen. Je nachdem eben ob der Betrieb tarifgebunden ist oder sich nur am Tarif orientiert und was genau im Tarifvertrag festgehalten ist.

Viele Grüße zurück