Leiharbeiter dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden
Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher ist zu Recht verboten. Das Bundesverfassungsgericht hat die 2017 verschärfte Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für rechtens erklärt. Unternehmen dürfen Streiks der Belegschaft nicht durch den Einsatz von Leiharbeitern unterlaufen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, die 2017 verschärfte…