Kurz vor der vierten Streikwelle lenkt die DB-Führung ein. Die Eisenbahner:innen haben erfolgreich und unter harten Bedingungen den Erhalt ihrer Betriebsrenten erstreikt. Auch für die geforderte Lohnerhöhung gibt es eine Einigung – wobei die GDL von Beginn an Rücksicht auf den Konzern nahm und eine Reallohnsenkung forderte.
Noch vor der angekündigten vierten Streikwelle lenkte das DB-Management ein. Die Verhandlungsergebnisse: Bei der Lohnerhöhung waren GDL und DB sich von Beginn an einig, dass die Gehälter um 3,3 Prozent erhöht wurden. Lediglich die Laufzeit war Verhandlungssache. Mit 32 Monaten, einer ersten Steigerung um 1.5 Prozent im Dezember 2021 und einer weiteren im um 1.8 Prozent im März 2023 bedeutet die Erhöhung eine Reallohnsenkung – dazu war die GDL jedoch von Anfang an bereit gewesen.
Das Hauptziel, der Erhalt der Betriebsrenten, ist erreicht, wenn auch nur für Beschäftigte, die bis zum Jahresende angestellt werden. Dass der Zusatzversorgungstarifvertrag wieder in Kraft tritt, haben die Eisenbahner:innen erstreikt. Ab Januar 2022 gilt für alle neuen Beschäftigten, dass sie 3,3 Prozent im DEVK-Pensionsfonds beziehen können, für sie wurde also die „alte“ zurückerkämpfte Betriebsrente nicht durchgesetzt.
Zudem werden den Beschäftigten in der Laufzeit zwischen 800 und 1000 Euro Corona-Prämie ausgezahlt. Gering entlohnte Beschäftige erhalten dabei den höheren Satz.
Streitpunkt Geltungsbereich
Im letzten Tarifstreit hatte die GDL durchgesetzt, dass sie auch für Zugbegleiter:innen vertretungsberechtigt ist. Der aktuell abgeschlossene Tarifvertrag gilt für „alle Eisenbahner:innen“ – das bedeutet, für alle Eisenbahnverkehrunternehmen des Bahn-Konzerns sowie jeweils für alle beschäftigten Berufsgruppen.
Ausgenommen sind aktuell die Infrastrukturunternehmen DB Netz, Station und Service (Bahnhöfe) und DB Energie.
Erfolgreicher Streik unter widrigen Bedingungen
Der Streik der Eisenbahner:innen war auch deswegen so erfolgreich, weil die Erinnerungen des bestreikten Konzerns an den letzten Streik noch recht lebendig waren: Die Belegschaft hatte 2014/15 unbefristet gestreikt.
Die breite Medienlandschaft ebnete der Gegenkampagne der Konzernführung den Weg und hetzte energisch gegen den Streik. Politiker:innen taten ihr übriges und selbst dem DGB-Chef war der Einsatz der Gewerkschaft nicht recht.
Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler erklärt das Verhalten des DGB in der Streikzeitung Nr. 2 so: „Man wollte unter allen Umständen vermeiden, dass einzelne unabhängige Gewerkschaften die Sozialpartnerschaft in Frage stellen und die großen Gewerkschaften unter Zugzwang setzen. Um nicht noch mehr Mitglieder zu verlieren, könnten sie sich gezwungen sehen, wie in den siebziger Jahren zu kämpfen und sich nicht mehr mit der Position eines Juniorpartners zufrieden zu geben. Für Menschen, die sich vorwiegend als Lobbyisten verstehen, ist dies eine abschreckende Vorstellung.“
Quelle: Perspektive Online