Schlichtung bei den DRK-Tarifverhandlungen

Nach der zweitägigen Online-Schlichtung in den Tarifverhandlungen zwischen der Bundestarifgemeinschaft (BTG) des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben die Schlichter, Prof. Dr. Martin Henssler und Andrea Nahles, ihre Einigungsempfehlung vorgestellt. Diese enthält lineare Entgeltsteigerungen in Höhe von mindestens 3,4 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten sowie eine Corona-Sonderzahlung für alle Beschäftigten von bis zu 600 Euro. Der Schlichterspruch wurde von der Schlichtungskommission, in der die Tarifvertragsparteien paritätisch vertreten sind, einstimmig befürwortet.

Der Schlichterspruch beinhaltet insbesondere eine Erhöhung der Entgelte zum 1. April 2021 um 1,5 Prozent (mindestens 50 Euro) sowie eine Erhöhung zum 1. April 2022 um 1,9 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Monaten bis zum 31. März 2023. Zudem sind erhebliche Verbesserungen über das TVöD-Niveau für Auszubildende sowie für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Ebenso ist eine Corona-Sonderzahlung je nach Entgeltgruppe von bis zu 600 Euro für alle Beschäftigten Bestandteil des Schlichterspruches. Inhalt ist darüber hinaus auch die Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 155 Euro. Weitere Inhalte sind die Einführung einer gestaffelten Pflegezulage bis auf 150 Euro im Monat. Neu eingeführt wird auch eine nach Tätigkeitsdauer gestaffelte, monatliche Zulage für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter bis zu 400 Euro. Zudem wird der Urlaub für alle Beschäftigten auf 30 Tage erhöht.

“Das Gesamtpaket kann sich sehen lassen. Eine besondere Herausforderung war, den Beruf Notfallsanitäter wesentlich attraktiver zu machen. Das haben wir aufgrund der großen Unterstützung aus den Belegschaften geschafft. Zwischendurch sah es so aus, als würde an dem Punkt die Schlichtung scheitern,” sagte Frank Hutmacher, ver.di-Verhandlungsführer.

Die Mitgliederversammlung der BTG und die Tarifkommission von ver.di werden nun über die Einigungsempfehlung beraten, da der Schlichterspruch unter dem Vorbehalt der bei ver.di und der BTG jeweils zuständigen Gremien steht. Die Tarifvertragsparteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 22. Februar 2021 vereinbart.

Beim Deutschen Roten Kreuz arbeiten insgesamt rund 150.000 Menschen. Nur ein Drittel ist über die Bundestarifgemeinschaft DRK tarifgebunden. Die Beschäftigten beim Deutschen Roten Kreuz arbeiten in den Bereichen Senioren; Gesundheit und Prävention; Kinder, Jugend und Familie, Behindertenhilfe, existenzsichernde Hilfen, Migration, Integration und Teilhabe, Erste Hilfe und Notfallrettung; Bevölkerungsschutz und der Bildungsarbeit.

Quelle: Verdi